Heilmittelverordnungen / Rezepte
Eine Verordnung (ein Rezept) zur logopädischen, ergotherapeutischen oder physiotherapeutischen Behandlung erhalten Sie je nach Störungsbild bei Ihrem:
- Hausarzt
- Kinderarzt
- Hals-Nasen-Ohren-Arzt
- Orthopäden
- Neurologen / Psychiater
- Gynäkologen
- Zahnarzt
- Kieferorthopäden
Informationen für gesetzlich versicherte Patienten
Unsere Behandlungen sind für alle gesetzlichen Krankenkassen zugelassen.
Rezeptprüfung
Therapeuten unterliegen der Rezeptprüfpflicht, d.h. wir sind verpflichtet, das Rezept auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Sind Rezepte seitens des verordnenden Arztes fehlerhaft oder unvollständig ausgefüllt, müssen die Eintragungen vom Arzt korrigiert werden. Diese Korrekturen müssen immer mit Unterschrift und Stempel des Arztes versehen werden, da die Krankenkassen ansonsten nicht für die Behandlungskosten aufkommen.
Bitte haben Sie daher dafür Verständnis, dass wir Sie gelegentlich bitten müssen, das eingereichte Rezept nochmals Ihrem Arzt zu Änderung vorzulegen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie von uns.
Rezeptgebühr (Eigenbeteiligung)
Im Auftrag der Krankenkassen sind Therapeuten verpflichtet, für jedes Rezept eine Zuzahlung und eine Rezeptgebühr direkt mit dem Patienten abzurechnen.
Der Eigenanteil errechnet sich wie folgt:
- 10,00 Euro pro Verordnung
- + 10% des gesamten Behandlungspreises
Bei Ihrem ersten Termin erhalten Sie eine Zuzahlungsaufforderung des, von der jeweiligen Leistung abhängigen, Betrages. Wir bitten Sie, den Eigenanteil im Laufe der ersten Behandlungseinheiten bar oder per Überweisung zu bezahlen.
Sollten Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sein, bringen Sie bitte Ihre Befreiungskarte mit. Es entstehen Ihnen keine Behandlungskosten.
Zusatzleistungen
Unter Zusatzleistungen versteht man alle Leistungen, die nicht durch das Rezept abgedeckt sind, wie z.B. Wärmetherapie (Fango oder Heißluft), längere Behandlungszeiten, etc. Gerne können Sie Ihr Rezept durch solche Zusatzleistungen sinnvoll ergänzen. Bitte sprechen Sie uns an.
Informationen für Privatpatienten
Honorarvereinbarung
Zu Beginn der Therapie schließen wir mit Ihnen einen Behandlungsvertrag, in welchem wir mit Ihnen eine Honorarvereinbarung treffen. Die Honorarhöhe ist unabhängig von der Höhe der Kostenübernahme durch Ihre private Krankenversicherung. Daher sollten Sie sich vor dem Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse nach den erstattungsfähigen Höchstsätzen erkundigen, um eine eventuelle Eigenbeteiligung abzuklären.
Hot – Stone – Massage
Tiefenentspannung für Körper und Geist
Die Hot Stone Massage ist eine Kombination aus wohltuender Massage und tiefgehender Wirkung erwärmter Massagesteine. Für die Hot Stone Massage werden Basaltsteine aus natürlichem Lavagestein verwendet.
Die Hot Stones werden schon vor der eigentlichen Massage auf dem Körper verteilt, um eine angenehme Durchwärmung und Entspannung zu erreichen. Massiert wird sowohl mit als auch ohne die Hot Stones. Die Massagesteine haben unterschiedliche Größen und Formen, um je nach Körperregion effizient arbeiten zu können.
(Dauer ca. 60 Minuten, € 59)
➔ bei Muskelverspannungen
➔ zur Linderung von Abgeschlagenheit und Stress
➔ bei Störungen des seelischen Gleichgewichts
➔ zur Förderung der Entschlackung
➔ zur Stärkung der körpereigenen Abwehrkräfte
➔ zur Vorbeugung von Erkältungskrankheiten
➔ zur Linderung von Schlafproblemen
Bei uns wird die Hot Stone Massage ausschließlich von erfahrenen Ergo- oder Physiotherapeuten durchgeführt.
Hausbesuche
Alle Therapien führen wir auch im Rahmen eines Hausbesuches durch.
Sollte
Ihnen der Weg in unser Zentrum nicht möglich sein, behandeln
wir Sie gerne in gewohnter Umgebung zu Hause. Dafür setzt der
verordnende Arzt einen entsprechenden Vermerk auf Ihre
Verordnung.
LRS Therapie
In der LRS Therapie wird
nach einer gezielten Anamnese ein individuelles Trainingsprogramm
erstellt, das mittels permanenter Überprüfung dem
Entwicklungsstand und Entwicklungsfortschritt angepasst wird. Dabei
wird symptom- und persönlichkeitsbezogen gearbeitet. Die
Förderung folgt den Stufen des normalen Schriftspracherwerbs,
d.h. die logographische, alphabetische, orthographische und
morphemische Stufen werden nachvollzogen und die Therapie bei dem
erreichten Entwicklungsstand des Kindes angesetzt. Das Kind wird
ganzheitlich betrachtet und die Förderschwerpunkte werden
individuell methodisch, motorisch und psychisch festgelegt. Die Familie
und die Lehrkräfte werden durch regelmäßige
Kontakte bestmöglich in den Lernprozess mit einbezogen.
Voraussetzung für die Entwicklung einer feinmotorischen Leistung ist eine adäquat entwickelte Grobmotorik, Körperwahrnehmung, Körperspannung, etc. Daher findet zu Beginn der Therapie (eventuell gemeinsam mit Ergo- und/oder Physiotherapeuten) der Ausschluss grobmotorischer Probleme statt.
Voraussetzung für die Entwicklung einer feinmotorischen Leistung ist eine adäquat entwickelte Grobmotorik, Körperwahrnehmung, Körperspannung, etc. Daher findet zu Beginn der Therapie (eventuell gemeinsam mit Ergo- und/oder Physiotherapeuten) der Ausschluss grobmotorischer Probleme statt.
Mögliche Therapieinhalte können sein:
- Training der Grob- und / oder Feinmotorik
- graphomotorische Übungen
- Training der auditiven Wahrnehmung
- Übungen zur phonematischen Bewusstheit
- Synthese- und Segmentierungsübungen
- Übungen zur Phonem-Graphem-Korrespondenz
- Training der visuellen Wahrnehmung
- Training der räumlichen Wahrnehmung
- Schreibübungen
- Regeltraining
- Leseübungen mit und ohne Partner
- Training der Selbstwahrnehmung und Stärkung des Selbstvertrauens zur Entwicklung eines positiven Persönlichkeitsbildes
Die LRS Therapie kann im
Rahmen einer logopädischen Behandlung bei entsprechenden
Störungsbildern auf ärztliche Verordnung
durchgeführt werden.
Sie kann aber auch nach erfolgter Diagnostik bei einem Kinder- und Jugendpsychologen nach §35a KJHG über das Jugendamt finanziert werden.
Sie kann aber auch nach erfolgter Diagnostik bei einem Kinder- und Jugendpsychologen nach §35a KJHG über das Jugendamt finanziert werden.