Heilmittelverordnungen / Rezepte
Eine Verordnung (ein Rezept) zur logopädischen, ergotherapeutischen oder physiotherapeutischen Behandlung erhalten Sie je nach Störungsbild bei Ihrem:
- Hausarzt
- Kinderarzt
- Hals-Nasen-Ohren-Arzt
- Orthopäden
- Neurologen / Psychiater
- Gynäkologen
- Zahnarzt
- Kieferorthopäden
Informationen für gesetzlich versicherte Patienten
Unsere Behandlungen sind für alle gesetzlichen Krankenkassen zugelassen.
Rezeptprüfung
Therapeuten unterliegen der Rezeptprüfpflicht, d.h. wir sind verpflichtet, das Rezept auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Sind Rezepte seitens des verordnenden Arztes fehlerhaft oder unvollständig ausgefüllt, müssen die Eintragungen vom Arzt korrigiert werden. Diese Korrekturen müssen immer mit Unterschrift und Stempel des Arztes versehen werden, da die Krankenkassen ansonsten nicht für die Behandlungskosten aufkommen.
Bitte haben Sie daher dafür Verständnis, dass wir Sie gelegentlich bitten müssen, das eingereichte Rezept nochmals Ihrem Arzt zu Änderung vorzulegen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie von uns.
Rezeptgebühr (Eigenbeteiligung)
Im Auftrag der Krankenkassen sind Therapeuten verpflichtet, für jedes Rezept eine Zuzahlung und eine Rezeptgebühr direkt mit dem Patienten abzurechnen.
Der Eigenanteil errechnet sich wie folgt:
- 10,00 Euro pro Verordnung
- + 10% des gesamten Behandlungspreises
Bei Ihrem ersten Termin erhalten Sie eine Zuzahlungsaufforderung des, von der jeweiligen Leistung abhängigen, Betrages. Wir bitten Sie, den Eigenanteil im Laufe der ersten Behandlungseinheiten bar oder per Überweisung zu bezahlen.
Sollten Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sein, bringen Sie bitte Ihre Befreiungskarte mit. Es entstehen Ihnen keine Behandlungskosten.
Zusatzleistungen
Unter Zusatzleistungen versteht man alle Leistungen, die nicht durch das Rezept abgedeckt sind, wie z.B. Wärmetherapie (Fango oder Heißluft), längere Behandlungszeiten, etc. Gerne können Sie Ihr Rezept durch solche Zusatzleistungen sinnvoll ergänzen. Bitte sprechen Sie uns an.
Informationen für Privatpatienten
Honorarvereinbarung
Zu Beginn der Therapie schließen wir mit Ihnen einen Behandlungsvertrag, in welchem wir mit Ihnen eine Honorarvereinbarung treffen. Die Honorarhöhe ist unabhängig von der Höhe der Kostenübernahme durch Ihre private Krankenversicherung. Daher sollten Sie sich vor dem Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse nach den erstattungsfähigen Höchstsätzen erkundigen, um eine eventuelle Eigenbeteiligung abzuklären.